Bei der Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erwies sich die Definition wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit im Gemeinnützigkeitsrecht als Problem. Die Finanzverwaltung hat jetzt nachgebessert und die Regelungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) entsprechend ergänzt (neue Nr. 13 zu § 53).
Die Anmeldung eines Vereins kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke verweist, ein Freistellungsbescheid des Finanzamts aber nicht vorliegt. Das hat das OLG Karlsruhe ...
Die Abgrenzung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken führt in der Praxis immer wieder zu Fragen. VB macht Sie deshalb in einer Beitragsreihe mit den besonderen Anforderungen für Einrichtungen vertraut, die ...
Spenden Eltern und nahe Angehörige von Kindern Geld an einen Schulförderverein, damit dieser Lehrmittel für die Kinder beschafft, ist das weder gemeinnützigkeits- noch spendenrechtlich begünstigt. Nach Auffassung der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) stellt der Kauf von Büchern für Mitglieder oder deren Angehörige einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit dar, der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt.
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den
satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es ...
Fachkräfte- und Wohnungsmangel machen auch gemeinnützigen Organisationen zu schaffen. Vor allem in Ballungszentren, wo die Not an bezahlbarem Wohnraum noch größer ist als anderswo, kann die „begünstigte ...
PU Praxis Unternehmensnachfolge liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden, mit dem Sie die Neuauslegung des BFH in der Beratung sicher umsetzen. Erfahren Sie u. a., wie der 90%-Test nach alter und neuer Rechtsprechung durchgeführt wird und welche konkreten Folgen für die Praxis Sie jetzt unbedingt beachten sollten.
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Ebenso wie Stadt- und Museumsführer können auch Wanderführer vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von profitieren. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von MdB Yannick Bury (CDU/CSU). Wichtig sei insbesondere, dass die pädagogische Ausrichtung im Vordergrund steht. Sind die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag nicht erfüllt, könne alternativ die Ehrenamtspauschale zur Anwendung kommen.