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  • · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Steuerbegünstigung für Freifunk lässt auf sich warten

    | Sogenannte Freifunkvereine können bisher nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Das hat die bayerische Finanzverwaltung klargestellt. |

     

    Ziel von Freifunkvereinen ist es, ein kostenloses freies Kommunikationsnetzwerk aufzubauen, zu unterhalten und zu erweitern. Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen. Die freien Netze werden von Bürgern in Eigenregie aufgebaut und betrieben. Mit dem Aufbau und der Verwaltung von Servern, Richtfunkstrecken und Leitungen wird aber nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung kein gemeinnütziger Zweck gefördert. Nach dem AEAO zu § 52 Nr. 3 fallen die reine Zurverfügungstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzwerken, der Aufbau, die Förderung und Unterhaltung entsprechender Netze nicht unter den Katalog der steuerbegünstigten Zwecke in § 52 Abs. 2 S. 1 AO (Bayerisches Landesamt für Steuern, Schreiben vom 30.03.2017, Az. S 0171.2.1-182/51 St 31).

     

    PRAXISHINWEIS | Es gibt aktuell verschiedene Bestrebungen, Freifunkvereine als gemeinnützig anerkannt zu bekommen. Mit Rücksicht darauf bearbeitet die bayerische Finanzverwaltung diese Fälle nicht weiter, bis eine abschließende Entscheidung auf Bundesebene vorliegt.

     
    Quelle: ID 44748814