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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Keine Lohnsteuer auf Betriebsveranstaltungen: So nutzen Sie die neue BFH-Rechtsprechung

    | Der BFH hat zwei der wichtigsten Fragen, die in punkto Betriebsveranstaltungen und Steuern bei ihm anhängig waren, zugunsten der Steuerzahler entschieden. Lernen Sie die neue Rechtsprechung kennen, um daraus resultierende Gestaltungsmöglichkeiten schon bei den anstehenden Weihnachts- oder Jahresabschlussfeiern im Betrieb umzusetzen. |

    Grundsätze zu Betriebsveranstaltungen

    Wird bei einer Betriebsveranstaltung die 110-Euro-Freigrenze (= Bruttowert) für einen Teilnehmer überschritten, erlangen die Zuwendungen ein derartiges Eigengewicht, dass sie die eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers überlagern. Deshalb wird Lohnsteuer fällig.

     

    PRAXISHINWEIS | Finden mehr als zwei Betriebsveranstaltungen statt, sind die Teilnehmerkosten bei der dritten Veranstaltung unabhängig von der Höhe stets lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat jedoch das Wahlrecht, welche der Betriebsveranstaltungen die ersten beiden sein sollen. Bei ihnen wird keine Lohnsteuer fällig, wenn die Kosten von 110 Euro je Teilnehmer nicht erreicht werden.

         

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