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  • 11.07.2019 · Nachricht · Vorsteuerabzug

    Leistungsbeschrieb niedrigpreisiger Ware: Neues vom BFH

    | Auch der XI. Senat des BFH hat „ernstliche Zweifel“ daran, dass der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment voraussetzt, dass in Rechnung bzw. Leistungsbeschreibung die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird. Es kann vielmehr auch die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) reichen. |