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  • · Fachbeitrag · UnternehmensNachfolge

    Unternehmensnachfolge jenseits der Familie: Kann man Anteile auch steuergünstig schenken?

    | Bei Unternehmen, die keinen Nachfolger in der Familie haben, ist die Suche unter den eigenen ‒ leitenden ‒ Mitarbeitern die erste Option. Hohe „Einstandszahlungen“ sind aber oft ein Hinderungsgrund für Mitarbeiter, die prinzipiell Interesse hätten und auch befähigt wären. Um diese Hürde zu senken, wäre zu überlegen, solchen Mitarbeitern einen ‒ ersten ‒ Anteil am Unternehmen zu schenken. Eine Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt lehrt nämlich, dass das steuerlich funktioniert. SSP empfiehlt aber, die anstehende Entscheidung des BFH abzuwarten. |

    Nachfolgeregelung in Ehegatten-Unternehmen

    Im konkreten Fall wollten Ehegatten als Gesellschafter einer GmbH eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen. Sie sahen jedoch eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren Sohn als kritisch an. Ihm fehlte die Branchenkenntnis; und er verfügte auch nicht über unternehmerische Erfahrungen. Die Lösung bestand dann darin, dem Sohn die wesentlichen Anteile zu übertragen und fünf leitenden Angestellten gleichzeitig ebenfalls Anteile an der GmbH zu gewähren (jeweils 5,08 Prozent).

     

    Das Finanzamt sah in dieser Zuwendung an die Mitarbeiter lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG. Die neuen Mitinhaber wehrten sich dagegen. Sie zogen vors FG und klagten.

     

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