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  • 25.01.2019 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zuordnung privater Wirtschaftsgüter zum Unternehmen: Neuer Stichtag 31.07.2019

    | Stellt sich heraus, dass Sie ein 2018 erworbenes privates Wirtschaftsgut mindestens zu zehn Prozent unternehmerisch genutzt haben, können Sie es nachträglich noch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. Damit es mit dem Vorsteuerabzug für Kaufpreis und laufende Kosten klappt, müssen Sie die Zuordnung innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Für das Steuerjahr 2018 ist das der 31.07.2019 – und nicht mehr der 31.05.2019. |