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  • 04.01.2019 · Nachricht · Umsatzsteuer

    EuGH erlaubt Vorsteuerabzug auch bei Verlust der Rechnung

    | Als Unternehmer müssen Sie dem Finanzamt Ihren Anspruch auf Vorsteuererstattung dadurch belegen, dass Sie ihm die Eingangsrechnung vorlegen. Fehlt die Rechnung, wird Ihnen die Vorsteuererstattung bisher versagt. Eine Entscheidung des EuGH könnte dies ändern. |