· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Das neue KöMoG (Teil 2): So werden Gesell-schafter von Kapitalgesellschaften besteuert
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Seit dem 01.01.2022 können viele Personengesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Das regelt das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG). SSP nimmt das zum Anlass, einmal zu untersuchen, wie Gesellschafter in der Personen- und in der Kapitalgesellschaft besteuert werden. Da tun sich nämlich fundamentale Unterschiede auf, die die Rechtsform- und Besteuerungswahl beeinflussen können. Teil 2 nimmt die Besteuerung der Gesellschafter von Kapitalgesellschaften unter die Lupe. |
Das steuerliche Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften
Im Gegensatz zu dem bei Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzip gilt bei Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG) das Trennungsprinzip. Die Besteuerung der Gesellschaft wird strikt von der Besteuerung des Gesellschafters getrennt.
Das bedeutet aber auch, dass der Gewinn zunächst nur dort versteuert wird. Der Gesellschafter kann weder über den Nettogewinn verfügen noch muss er darauf Einkommensteuer entrichten. Bei ihm setzt die Besteuerung erst ein, wenn der Gewinn an ihn ausgeschüttet wird (Dividende).
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