· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Sachbezüge bis 44 Euro: FG Baden-Württemberg liefert Lohnsteuerprüfern neues „Futter“
| Sind in die Ermittlung der 44-Euro-Freigrenze bei Sachbezügen auch Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Baden-Württemberg meint ja und hat damit Lohnsteuerprüfern neues Futter geliefert. |
Lohnsteuerprüfer bezieht Versandkosten in Sachbezug ein
Im zu entscheidenden Fall hatte eine Spedition den Mitarbeitern in einem Prämiensystem die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Fremdfirma monatlich Waren mit einem Warenwert von brutto 43,99 Euro zu bestellen. Bezahlt wurden die Bestellungen von der Spedition. Die Fremdfirma stellte nicht nur den Warenwert in Rechnung, sondern verlangte für den Versand der Ware an die Anschrift des Arbeitnehmers zusätzlich eine Versand- und Handlingspauschale von jeweils brutto 7,14 Euro.
Folge: Der Lohnsteuerprüfer rechnete diese Pauschale dazu und kam zum Ergebnis, dass die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge überschritten, der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig war.
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