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  • 11.01.2019 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Verfassungsklage: Wann sind Hinzurechnungen unzulässig?

    | Das Objektsteuerprinzip, das insbesondere wegen der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG dazu führen kann, dass auch ertraglose Betriebe Gewerbesteuer zahlen müssen, steht zwar im Widerspruch zum objektiven Nettoprinzip, das für die Einkommensteuer gilt. Das BVerfG hat bisher aber zum Ausdruck gebracht, dass das GewStG trotz allem verfassungsgemäß ist. Die Einwände konzentrieren sich jetzt auf die Ausgestaltung der Hinzurechnungen. Hier ist eine neue Verfassungsbeschwerde anhängig. |