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  • 24.03.2014 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG bei Leasinggegenständen

    | Mindert ein Unternehmen seinen Gewinn um Leasingraten für Gebäude, Fahrzeuge oder Maschinen, erhöhen diese Raten den Gewerbeertrag. Die Finanzverwaltung will sich aber selbst damit nicht zufriedengeben. Sie ist der Auffassung, dass auch sonstige Aufwendungen, die für das Leasinggut anfallen, dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden müssen. |