· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Progressionsvorbehalt auf Krankengeld verfassungswidrig?
| Selbstständige, die als gesetzlich Krankenversicherte Krankengeld erhalten, müssen mit einer höheren Steuerbelastung leben. Denn das Finanzamt besteuert das Krankengeld über den Progressionsvorbehalt. Ob das korrekt ist, prüft der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Musterprozess. |
Hintergrund | Selbstständige, die sich entschieden haben, Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, werden anders behandelt als privat versicherte Selbstständige. Während das Krankengeld bei privat Versicherten steuerfrei bleibt, unterliegt es bei Selbstständigen, die gesetzlich krankenversichert sind, dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz). Dadurch erhöht sich der Steuersatz auf sein übriges Einkommen.
PRAXISHINWEIS | Der BFH prüft jetzt, ob diese Ungleichbehandlung verfassungskonform ist. Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, die Krankengeld bezogen haben und dafür indirekt Steuern zahlen müssen, sollten deshalb Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim BFH (Az. III R 36/13) das Ruhen ihres Verfahrens beantragen. |