· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Update: So ermitteln Sie die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG
| Lange ist es um den betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG ruhig geblieben. Jetzt gibt es Neues. Insbesondere die neue BFH-Rechtsprechung zur Ermittlung der Überentnahmen bei Verlusten gilt es in der Praxis umzusetzen. SSP stellt Ihnen die neuen Rechenregeln vor. |
Die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG
Um zu ermitteln, in welcher Höhe Schuldzinsen den steuerlichen Gewinn mindern dürfen, müssen Sie eine „Zwei-Schritt-Prüfung“ durchführen:
- 1. Sie ermitteln, ob die Schuldzinsen betrieblich oder privat veranlasst sind. Nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen stellen Betriebsausgaben dar.
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