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  • 05.01.2023 · Nachricht · Aufgabegewinn

    Büro im Wohnhaus: Garten ist selbstständiges Wirtschaftsgut

    | Führt ein Freiberufler sein Unternehmen auf einem gemischt genutzten Grundstück, ist der auf den Garten entfallende Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn einzubeziehen, wenn der Garten steuerlich als selbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist. Das hat das FG Münster entschieden. |