· Fachbeitrag · Griechenland-Krise
Griechenland-Anleihen: So machen Sie Verluste steuermindernd geltend
| Bei Banken, Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen stehen die Telefone nicht mehr still. Verunsicherte Kapitalanleger suchen nach Informationen, wie sie Verluste steuermindernd geltend machen können, die aus dem aufgezwungenen Anleihentausch wegen des griechischen Schuldenschnitts resultieren. Wir liefern die Antworten. |
So sieht der Anleihentausch in der Praxis aus
Kapitalanleger müssen aufgrund des Schuldenschnitts auf 53,5 Prozent des investierten Kapitals verzichten. Für die restlichen 46,5 Prozent haben Anleger für eine alte Griechenlandanleihe mit einem Nennwert von 1.000 Euro zum Stichtag 12. März 2012 folgende 24 (!) neue Zinspapiere in vier Ausprägungen erhalten:
Zinspapiere | Wert | Beschreibung | |
1 | 20 griechische Anleihen | 315 Euro | New Bonds: Rückzahlung der ersten Anleihe 2023 jährlich bis zum Jahr 2042 |
2 | 2 niedrig verzinste Anleihen | 150 Euro | PSI Payment Notes: Anleihen des Rettungsfonds mit Zinssätzen zwischen 0,4 Prozent und 1 Prozent |
3 | 1 Besserungsschein | 315 Euro | GDP-linked Securities: Nur fiktiver Nennwert, wird nicht mehr zurückbezahlt. Verzinsung, wenn Bruttoinlandsprodukt Griechenlands steigt. |
4 | 1 kurz laufende Nullkuponanleihe | Aufgelaufene Stückzinsen | Accured Interest Notes: Ersatz für aufgelaufene Stückzinsen, die bis zum 24.2.2012 entstanden sind |
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