· Fachbeitrag · Immobilienverkauf
Eigenheim mit gewerblichem Arbeitszimmer wird verkauft: So vermeiden Sie die Steuerpflicht
| Fast überall steigen die Immobilienpreise. Gerade Freiberufler oder „berufliche Einzelkämpfer“ tragen sich deshalb mit dem Gedanken, ihr Eigenheim zu verkaufen, um mit dem Verkaufserlös ihre Altersversorgung zu stützen. Eine Steuerfalle könnte da das häusliche Arbeitszimmer sein. Erfahren Sie deshalb, was Unternehmer, die im Eigenheim ein gewerbliches Arbeitszimmer nutzen, tun können, um die Steuerpflicht zu vermeiden. |
Musterfall als Beispiel
Damit Sie die Problemstellung und -lösung optimal nachvollziehen können, rollt SSP das Ganze an einem Beispiel auf.
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Maria Huber hat in ihrem Eigenheim ein häusliches Arbeitszimmer. Dort berät sie Kunden in Finanzierungs- und Vermögensfragen. Das Haus hat 165 qm Wohnfläche, auf das Arbeitszimmer entfallen 29,7 qm. Maria Huber will die Immobilie in naher Zukunft ‒ wohl innerhalb der Zehnjahres-Frist nach dem Kauf ‒ verkaufen. Sie rechnet mit einem Verkaufspreis von 750.000 Euro und einem Gewinn von 375.000 Euro. |
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