12.05.2015 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Zwangsversteigerung: Instandhaltungsrücklage steuerpflichtig?
| Erwerben Sie bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie inklusive einer Instandhaltungsrücklage, mindert diese Rücklage die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht. Ob diese Auffassung der Finanzverwaltung richtig ist, muss jetzt der BFH entscheiden. |
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