22.02.2010 | Private Kranken- und Pflegeversicherung
Neue Spielregeln erfordern ein Umdenken bei Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt
Privat krankenversicherte Steuerzahler müssen künftig genau prüfen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob sie besser ihre Arztrechnungen und Rezepte dem Versicherer einreichen und im Gegenzug auf die Erstattung verzichten sollten. Denn seit 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Beitragsrückerstattungen mindern diesen Steuerabzug dann wieder.
Der neue Grundsatz
Bis 2009 war es für privat Versicherte generell günstiger, die im Jahr angefallenen Kosten so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, bis die Summe die erwartete Beitragserstattung überschritt. Dies ist seit 2010 aus zwei Gründen nicht mehr generell der Fall:
Hintergrund
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig