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  • 22.02.2010 | Private Kranken- und Pflegeversicherung

    Neue Spielregeln erfordern ein Umdenken bei Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt

    Privat krankenversicherte Steuerzahler müssen künftig genau prüfen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob sie besser ihre Arztrechnungen und Rezepte dem Versicherer einreichen und im Gegenzug auf die Erstattung verzichten sollten. Denn seit 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Beitragsrückerstattungen mindern diesen Steuerabzug dann wieder.  

    Der neue Grundsatz

    Bis 2009 war es für privat Versicherte generell günstiger, die im Jahr angefallenen Kosten so lange aus der eigenen Tasche zu bezahlen, bis die Summe die erwartete Beitragserstattung überschritt. Dies ist seit 2010 aus zwei Gründen nicht mehr generell der Fall:  

     

    1. Kosten für selbst bezahlte Rechnungen wirken sich nicht in vollem Umfang steuermindernd aus.

     

    2. Eine Beitragsrückerstattung führt zu einer Reduzierung der abzugsfähigen Sonderausgaben.

     

    Hintergrund