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  • 01.02.2005 | Neues zweiseitiges Formular

    Vereinfachte Steuer-Erklärung für Arbeitnehmer

    Bis zur Steuer-Erklärung "auf dem Bierdeckel" ist es noch ein weiter Weg. Mit der vereinfachten Steuer-Erklärung für Arbeitnehmer geht der Fiskus jetzt aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

    Einige Bundesländer in der Vorreiter-Rolle

    Ein neues zweiseitiges Formular fasst den Mantelbogen und die Anlage N zusammen. Ehepaare füllen zusammen ein Formular aus. Sie finden das Formular zusammen mit einem Informationsblatt der Finanzverwaltung im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

    Wichtig: Die vereinfachte Steuer-Erklärung für 2004 ist nur in einigen Bundesländern möglich. Fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach. Erst ab 2006 soll das Formular überall in Deutschland genutzt werden können.

    Art der Einkünfte entscheidet über vereinfachte Steuer-Erklärung

    Die vereinfachte Steuer-Erklärung können Sie verwenden, wenn Sie

  • ausschließlich Arbeitslohn, Versorgungsbezüge oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Mutterschaftsgeld) erhalten haben und
  • nur die im Vordruck aufgeführten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.