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  • 01.11.2004 | Klage vor dem Finanzgericht

    Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen!

    Hat Ihr Einspruch beim Finanzamt keinen Erfolg, müssen Sie vor einem Finanzgericht (FG) Ihr Recht einklagen. In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, welche Formalien Sie dabei beachten müssen. In dieser Ausgabe lesen Sie, wie teuer die Klage werden kann.

    Unser Service: Neu-Abonnenten finden den Beitrag aus der Oktober-Ausgabe im Online-Service ( www.iww.de ) unter der Abruf-Nr.  042683 .

    Was kostet Sie ein finanzgerichtliches Verfahren?

    Durch das neue Gerichtskostengesetz ist seit dem 1. Juli 2004 keine gebührenfreie Klagerücknahme mehr möglich. Außerdem müssen Sie bereits zu Beginn eines Klageverfahrens beim FG 220 Euro bezahlen. Bei einer Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sind es sogar 275 Euro.

    Beim finanzgerichtlichen Verfahren wird immer ein Mindeststreitwert in Höhe von 1.000 Euro angenommen, auch wenn Sie nur um 50 Euro streiten. Verlieren Sie, müssen Sie auf jeden Fall 220 Euro bezahlen. Der zu Beginn bezahlte Betrag wird angerechnet. Ist der Streitwert höher als 1.200 Euro müssen Sie bei verlorenem Verfahren nachzahlen.

    Aus den folgenden Tabellen können Sie ablesen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Entscheidend sind der Streitwert (das ist der streitige Steuerbetrag - nicht zum Beispiel der streitige Werbungskostenbetrag) und der Gebührensatz.

    Übersicht Einzelgebühren (alle Beträge in Euro)
    tatsächlicher Streitwert bis 300 600 900 1.200 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000
    Einzelgebühr Gericht 55 55 55 55 65 73 81 89 97 105 113 121
    Einzelgebühr Anwalt 85 85 85 85 105 133 161 189 217 245 273 301

    Um Ihre Kosten zu ermitteln, müssen Sie die Einzelgebühr mit dem entsprechenden Gebührensatz multiplizieren. Wir haben Ihnen die wichtigsten Gebührensätze bezüglich der Gerichtsgebühren aufgelistet:

    Gebührentatbestand Gebührensatz
    Verfahren im allgemeinen (Finanzgericht) 4,0 (Minderung auf 2,0 möglich)
    AdV-Antrag 2,0 (Minderung auf 0,75 möglich)
    Verfahren im Allgemeinen (BFH und Revision) 5,0 (Minderung auf 3,0 oder 1,0 möglich)
    Verfahren über die Beschwerde (BFH, Nichtzulassungsbeschwerde) 2,0 (Minderung auf 1,0 möglich)

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