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  • 25.05.2010 | Kindergeld

    Erneute Verfassungsbeschwerde zum „Fallbeileffekt“

    Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem „Fallbeileffekt“ beim Kindergeld befassen. Unter dem Aktenzeichen BvR 2122/09 ist ein entsprechendes Verfahren anhängig. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), in der der BFH die Ausgestaltung des Grenzbetrags für die Einkünfte und Bezüge eines Kindes als Freigrenze nicht beanstandet hatte (Beschluss vom 14.7.2009, Az: III B 82/08; Abruf-Nr. 101586).  

    Unser Tipp: Eltern, denen wegen Überschreitens der kindergeldschädlichen Grenze (8.004 Euro für 2010) das Kindergeld gestrichen wurde, können unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 3 | ID 135865