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  • 01.01.2007 | Kindergeld

    Beiträge an VBL mindern Einkünfte und Bezüge

    Auch die Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mindern die Einkünfte und Bezüge eines Kindes, entschied das Finanzgericht Niedersachsen. Denn die Zahlungen an die VBL sind wie gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig als Pflichtversicherung ausgestaltet. Sie werden vom Arbeitgeber direkt abgeführt und stehen daher nicht für den Unterhalt zur Verfügung.

    Beachten Sie: Die Familienkasse hat gegen die Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof (Az: III R 78/06) eingelegt. (Urteil vom 24.8.2006, Az: 6 K 278/06; Abruf-Nr.  063491 )

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 96661

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