01.11.2005 | Erbschaftsteuerreform 2006
Nicht jeder profitiert von der geplanten Neuregelung der Unternehmensnachfolge!
Die Große Koalition stand bei Redaktionsschluss so gut wie fest. Ein Projekt dürfte der neue Finanzminister sehr schnell anpacken: Die Reform der Besteuerung der Unternehmensnachfolge. Es liegt nämlich ein Referenten-Entwurf vor, den Ex-Minister Eichel eingebracht hatte, der ursprünglich aber von der CSU stammt und auch von der Union mitgetragen wird.
Betriebsübertragungen sollen danach aus schenkungs- und erbschaftsteuerlicher Sicht deutlich günstiger werden. Doch der Blick in den Gesetzentwurf zeigt, dass das nicht in allen Fällen gilt. In manchen Fällen kann es aus schenkungs- und erbschaftsteuerlicher Sicht günstiger sein, Betriebsübertragungen noch im Jahr 2005 zu vollziehen. Warum das so ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Der zurückgestellte Gesetzesentwurf (Abruf-Nr. 051553 ) bringt für den Übernehmer eines Betriebs auf den ersten Blick enorme steuerliche Vorteile. Wechselt danach Betriebsvermögen im Wert von bis zu 100 Mio. Euro durch Schenkung oder im Rahmen eines Erbfalls den Eigentümer hat dies die folgenden steuerlichen Konsequenzen:
Die durch die Übertragung entstehende Erbschafts- oder Schenkungsteuer wird für zehn Jahre gestundet. |
Für jedes Jahr, in dem der Übernehmer den Betrieb fortführt, erlischt ein Zehntel der Steuerschuld. Nach zehn Jahren ist die fiktive Erbschaft- und Schenkungsteuerschuld getilgt. |
Wenn der Übernehmer den Betrieb innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums aufgibt, veräußert oder schädlich verwendet, fallen für die restlichen Jahre anteilige Erbschafts- und Schenkungsteuer an. |
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