01.01.2005 | Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Arbeitnehmer erhalten Lohnsteuerkarte nicht mehr vom Arbeitgeber ausgehändigt
Arbeitnehmer erhalten in diesem Jahr in der Regel ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr von ihrem Arbeitgeber zurück. Grund ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die schrittweise eingeführt wird. Im Einzelnen gilt Folgendes:
Arbeitgeber, die bisher die Lohnsteuerkarte maschinell bearbeitet - also beklebt - haben, müssen für den Veranlagungszeitraum 2004 die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch abgeben. Termin für die elektronische Übermittlung ist der 28. Februar 2005. |
Arbeitgeber, die die Lohnsteuerkarte bisher manuell ausgefüllt haben, müssen die Lohnsteuerbescheinigung erst für den Veranlagungszeitraum 2005 elektronisch abgeben. |
Von der Pflicht ausgenommen sind Arbeitgeber, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt (§ 8a Sozialgesetzbuch IV) beschäftigen. |
Wird die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt, erhält der Arbeitnehmer nur noch einen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten. An Stelle des Ausdrucks (Papierform) können Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung dem Arbeitnehmer auch elektronisch übermitteln oder zum Datenabruf bereitstellen ("Portal"). Das Aufkleben der Lohnsteuerbescheinigung auf die Lohnsteuerkarte entfällt.
Die Lohnsteuerkarte mit aufgeklebter Lohnsteuerbescheinigung erhält der Arbeitnehmer nur noch, wenn
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