01.11.2005 | Betriebs-Pkw mit Vorsteuer-Kappung
Keine Umsatzsteuer auf Privatnutzung trotz Berichtigung der Vorsteuer?
Für alle Unternehmer, die zwischen 1. April 1999 und 31. Dezember 2002 einen Betriebs-Pkw angeschafft und diesen auch privat genutzt haben, hat jetzt das Finanzgericht (FG) München ein positives Urteil gefällt.
Wenn Sie einen Pkw im besagten Zeitraum angeschafft haben, können Sie für die Zeit ab 1. Januar 2003 die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und laufenden Kosten des Pkw nachträglich im Wege der Vorsteuer-Berichtigung geltend machen (§ 15a Umsatzsteuergesetz [UStG]). Die private Nutzung müssen Sie dennoch nicht der Umsatzsteuer unterwerfen (Urteil vom 9.6.2005, Az: 14 K 5374/04; Abruf-Nr. 052418 ).
Hintergrund: Die Vorsteuer-Berichtigung ist möglich, weil die zum 1. April 1999 eingeführte Beschränkung des Vorsteuerabzugs für auch privat genutzte Betriebs-Pkw auf 50 Prozent zum 31. Dezember 2002 ausgelaufen ist . Ab 1. Januar 2003 fehlte eine entsprechende EU-rechtliche Genehmigung.
|
Das Urteil ist für das Jahr 2003 ergangen. Es dürfte aber auch für Zeiträume ab 2004 gelten, bis eine Gesetzesänderung greift. |
Berichtigen Sie die Besteuerung des Eigenverbrauchs für 2003 und 2004, wenn Ihre Umsatzsteuer-Veranlagung noch nicht bestandskräftig ist. Das dürfte der Fall sein, weil die Umsatzsteuer in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird. |
Legen Sie Einspruch ein, wenn Ihr Finanzamt der Berichtigung widerspricht. Verweisen Sie auf das anhängige Verfahren und beantragen Sie das Ruhen Ihres Einspruchs bis zu einer Entscheidung des BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig