04.01.2010 | Arbeitslosengeld
Steuererstattung ist beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen
Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim Arbeitslosengeld II als Einkommen und nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Negative Folge für den Arbeitslosen im Urteilsfall: Die Erstattung wurde über sechs Monate verteilt auf sein Arbeitslosengeld angerechnet. Wäre sie als Vermögen gewertet worden, hätte sie aufgrund der geringen Höhe (es ging um rund 800 Euro) die Freibeträge nicht überschritten, und der Arbeitslose hätte sie ohne Anrechnung auf sein Arbeitslosengeld in voller Höhe kassieren können. (Urteil vom 13.5.2009, Az: B 4 AS 49/08 R)(Abruf-Nr. 093326)
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132501