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  • 07.02.2019 · Nachricht · Werbungskosten

    Werbungskosten der Lehrer: Kosten für Schulhund abzugsfähig?

    | Kann eine Lehrkraft Aufwendungen für einen „Schulhund“ als Werbungskosten geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Rheinland-Pfalz hatte den Abzug komplett verneint, das FG Düsseldorf zumindest 50 Prozent der Kosten zum Abzug zugelassen. Der BFH soll jetzt für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen. |