· Fachbeitrag · Werbungskosten
Neuregelungen zur doppelten Haushaltsführung: Das müssen Arbeitnehmer jetzt wissen
| Auch für Steuerzahler, die Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen wollen, ist der 1. Januar 2014 ein einschneidendes Datum. Der Gesetzgeber begrenzt den Abzug von Unterkunftskosten und will außerdem den Kreis der „Steuerbegünstigten“ einschränken. Darauf gilt es sofort zu reagieren. |
Die neuen Grundsätze zur doppelten Haushaltsführung
Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung liegt immer noch vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Orts seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält (Erstwohnung) und am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung bewohnt.
Gesetzgeber legt „eigener Haushalt“ jetzt eng aus
Neu ist, dass der Gesetzgeber den Begriff „eigener Haushalt“ erstmals gesetzlich definiert. Das hat zur Folge, dass das Bestehen einer doppelten Haushaltsführung erschwert wird. Einen eigenen Haushalt hat ein Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nämlich nur noch, wenn
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