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  • 11.04.2019 · Nachricht · Werbungskosten

    Falschgeld: Vermögensverlust kann beruflich veranlasst sein

    | Ein Mitarbeiter im Vertrieb, der Provisionen bekommt, und dem bei einem dem Verkauf von Maschinen vorgeschalteten Geldwechselgeschäft Falschgeld untergeschoben wird, kann seinen Vermögensverlust als Werbungskosten abziehen. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Hessen. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |