· Fachbeitrag · Werbungskosten
Fahrten zur Arbeit: Können Sie Taxikosten in voller Höhe steuermindernd geltend machen?
| Nutzen Sie ein Taxi, um von Ihrer Wohnung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) zu gelangen? Dann können Sie sich an einer Entscheidung des FG Thüringen orientieren und verlangen, dass das Finanzamt Ihre tatsächlichen Taxikosten als Werbungskosten anerkennt (und nicht nur die Entfernungspauschale). |
Die Streitfrage: Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel?
Im Kern geht es um die Frage, ob ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Nutzen Sie für Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte nämlich öffentliche Verkehrsmittel, können Sie statt der Entfernungspauschale Ihre tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen. Dazu müssen Sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Kosten, die Ihnen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind, sind bezogen auf das Kalenderjahr nachweislich höher als die errechnete Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG).
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