· Fachbeitrag · Werbungskosten
Das Steuer-Spezial für Lehrer
| Steuererklärungen von Lehrern werden von Sachbearbeitern viel genauer geprüft als die anderer Arbeitnehmer. Das liegt daran, dass sich bei ihnen Werbungskosten kaum von privaten Aufwendungen abgrenzen lassen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer Aufwendungen detailliert begründen. |
Springer haben keine regelmäßige Arbeitsstätte
Um Ausfallzeiten durch Krankheit und Erziehungsurlaub in Schulen so gering wie möglich zu halten, setzen viele Bundesländer auf eine mobile Reserve. Lehrer, die als Springer eingesetzt werden und an keiner Schule ein festes Arbeitsverhältnis haben, genießen steuerlich ein Privileg. Sie befinden sich dauerhaft in einer Auswärtstätigkeit. Das hat folgende steuerliche Vorteile:
- Fahrtkosten: Nutzt der Springer seinen Pkw für die Fahrten zur Schule bzw. zu den Schulen und zurück, darf er 30 Cent je gefahrenem Kilometer als Werbungskosten ansetzen.
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