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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Zu viel bezahlte Lohnsteuer: Arbeitnehmer muss Erstattungsantrag selbst stellen

    | Sind Sie Arbeitnehmer und stellen Sie aufgrund einer geänderten Rechtslage fest, dass Ihr Arbeitgeber in der Vergangenheit zu viel Lohnsteuer für Sie einbehalten hat, ist das Ihre „Baustelleh“. Sie müssen den Erstattungsantrag stellen. Das steht in einer Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen. |

    Arbeitgeber muss nur für Sie ungünstige Fehler ausbügeln

    Stellen Sie fest, dass Ihr Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehalten hat, könnte doch eigentlich er den Fehler ausbügeln und eine geänderte Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einreichen. So der logische Denkschritt. Diese Logik teilt das Einkommensteuergesetz (EStG) aber nicht. Eine Lohnsteuer-Anmeldung kann nicht mehr zu Ihren Gunsten geändert werden, nachdem die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt bzw. ans Finanzamt übermittelt worden ist (§ 41c Abs. 3 S. 1 EStG).

     

    Wichtig | Eine Lohnsteuer-Anmeldung kann nur in dem - für Sie ungünstigen Fall - geändert werden, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat und die Lohnsteuer-Anmeldung aufgrund des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 AO noch änderbar ist.

       

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