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  • 24.05.2019 · Nachricht · Lohnsteuer

    Garagenkosten spielen bei „Ein-Prozent-Regelung“ keine Rolle

    | Schlechte Nachrichten kommen vom FG Münster: Stellen Sie einen Dienstwagen in Ihrer Garage ab, können Sie den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung („Ein-Prozent-Regelung“) nicht um die Grundstückskosten mindern, die auf die Garage entfallen. |