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  • 23.05.2017 · Nachricht · Lohnsteuer

    BFH: Zulage für Schichtdienst von Polizisten ist Arbeitslohn

    | Polizisten bei der Bundespolizei, die eine Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten erhalten, müssen diese als Arbeitslohn versteuern. Die Zulage ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei, so der BFH. |

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