· Fachbeitrag · Gestaltungstipp des Monats
Umzugskostenpauschale: Geschiedene und Verwitwete genießen ein Steuerprivileg
| Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann neben den tatsächlichen angefallenen Kosten für die Spedition noch eine Umzugskostenpauschale als Werbungskosten geltend machen. Geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer genießen hier ein Privileg: Sie haben, obwohl allein, Anspruch auf die Umzugspauschale für Ehegatten. |
Höhe des Pauschbetrags für sonstige Umzugskosten
Fand der beruflich veranlasste Umzug im Jahr 2013 statt, kann ein Arbeitnehmer folgende Umzugskostenpauschale ansetzen (BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 120641):
Beendigung des Umzugs ab | 1. Januar 2013 | 1. August 2013 |
Pauschbetrag für Ledige | 687 Euro | 695 Euro |
Pauschbetrag für Verheiratete | 1.374 Euro | 1.390 Euro |
Pauschbetrag für weitere Personen, die mitumziehen | 303 Euro | 306 Euro |
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