· Fachbeitrag · Gestaltungsmodell des Monats
Minijob als Gestaltungsmodell: 650 Euro bar auf die Hand und doppelter Riester-Zulagenanspruch
| Seit 1. Januar 2013 kann man in einem Minijob monatlich 450 Euro statt zuvor 400 Euro verdienen. Das macht Minijobs bei Hausfrauen, Rentnern, Studenten und Nebenberuflern noch beliebter. Und es kann sogar noch besser kommen: Kombiniert man den Minijob bei gemeinnützigen Arbeitgebern nämlich mit der Übungsleiterpauschale, können aus 450 Euro im Monat sogar 650 Euro werden. Und auch beim Riester-Sparen bieten sich für Minijobber interessante Gestaltungsmöglichkeiten. |
Minijob und Übungsleiterpauschale kombinierbar
Minijobber, die bei gemeinnützigen Arbeitgebern beschäftigt sind, können den Minijob mit der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) kombinieren.
Geringfügigkeits-Richtlinien segnen Gestaltung ab
Das steht schwarz auf weiß in den Geringfügigkeits-Richtlinien 2013 der Deutschen Rentenversicherung vom 20.12.2012 (Abruf-Nr. 130281, Beispiele auf den Seiten 121 und 122). Durch die Anhebung
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