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  • 23.04.2014 · Fachbeitrag · Familienverträge

    Überteuertes Ehegatten-Arbeitsverhältnis trotzdem anzuerkennen

    | Wird im Zuge eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ein überhöhter Arbeitslohn gezahlt, darf das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht einfach komplett verneinen. Es muss den angemessenen Teil der Lohnzahlung als Betriebsausgabe anerkennen. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen klargestellt. Das FG hielt im vorliegenden Fall einen Stundensatz von 10 Euro für eine Tätigkeit als Bürogehilfin für angemessen. Der Ehemann hatte das Doppelte gezahlt (FG Niedersachsen, Urteil vom 7.1.2014, Az. 9 K 135/12; Abruf-Nr. 141186 ). |