· Fachbeitrag · Fall des Monats
Besteuerung bei Auslandsentsendungen: So ziehen „Expatriates“ alle Register
| Arbeitet ein deutscher Steuerzahler das ganze oder zumindest einen Teil des Jahres im Ausland, wird die Steuererklärung und die Kontrolle des Steuerbescheids zur echten Herausforderung. Das Finanzamt interessiert sich hier vor allem für die Einkünfte, die im Ausland erzielt worden sind. Damit „Expatriates“ nicht zu viel Steuern zahlen, sollten sie alle Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandsentsendungen kennen. Zwei Musterfälle veranschaulichen die komplizierten Regeln. |
Klassischer Fall: Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
Hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz nach § 8 AO in Deutschland, unterliegt er in Deutschland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Es gilt das Welteinkommensprinzip. Der Arbeitnehmer muss dem Finanzamt alle Einkünfte erklären, die er innerhalb eines Kalenderjahrs erzielt hat - das heißt auch die ausländischen Einkünfte.
Inwieweit die Einkünfte, die im Ausland erzielt worden sind, in Deutschland besteuert werden müssen, hängt davon ab, ob mit dem Land, in dem der Arbeitnehmer tätig wird, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen ist. Es gelten folgende Grundsätze:
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