19.05.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Häusliches Arbeitszimmer: Kann es wirklich nur eines geben?
| Hat ein Arbeitnehmer in seiner Erstwohnung ein häusliches Arbeitszimmer und nutzt er ein solches auch in seiner Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, darf er trotzdem nur für ein Arbeitszimmer Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt nach der – vom BFH zu prüfenden – Auffassung des FG Rheinland-Pfalz auch, wenn das eine Arbeitszimmer für die Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und das andere für solche aus selbstständiger Tätigkeit erforderlich ist. |
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