· Fachbeitrag · Werbungskosten
BFH: Kosten für Sky-Abonnement können Werbungskosten sein
| Ein Abonnement des Fußballsenders Sky ähnelt eher dem einer Fachzeitschrift als dem Abo einer allgemeinbildenden Tageszeitung. Es ist geeignet, den beruflichen Interessen des Abonnenten zu dienen. Das hat der BFH festgestellt. Prinzipiell können Kosten für ein Sky-Abo deshalb Werbungskosten sein. Ob die Voraussetzungen dafür im konkreten Fall vorliegen, muss das FG Düsseldorf jetzt noch einmal recherchieren. |
Torwarttrainer will Sky-Abo als Arbeitsmittel anerkannt haben
Im konkreten Fall hatte der Torwarttrainer eines Bundesligateams vergeblich verlangt, dass das Finanzamt die Kosten für sein Sky-Abo als Werbungskosten anerkennt. Auch vor dem FG Düsseldorf zog er den Kürzeren. Das verglich das Sky-Abonnement mit allgemeinbildenden Tageszeitungen. Diese seien von der Rechtsprechung der privaten Lebensführung zugeordnet worden, selbst wenn die Inhalte teils aus beruflichem Interesse gelesen werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2015, Az. 15 K 1712/15 E, Abruf-Nr. 189746).
BFH gibt FG Düsseldorf kontra
Der BFH hat die Entscheidung aufgehoben. Er hat dem FG aufgegeben, den Sachverhalt unter folgenden Maßgaben genauer zu prüfen (BFH, Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, Abruf-Nr. 208757):
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