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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Berufsnetzwerke wie LinkedIn, XING & Co: Wann Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig sind

    von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

    | Bewerbung und Kontaktaufnahme zu neuen Arbeitgebern verlaufen meist nicht mehr auf klassischem Weg. Vielmehr wird der Erstkontakt häufig über berufliche Netzwerke wie LinkedIn oder XING hergestellt. Um deren Funktionen voll ausschöpfen zu können, muss man zahlendes Mitglied sein. Unter welchen Umständen Sie die Kosten für LinkedIn, XING & Co. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen können, zeigt SSP. |

    Werbungskosten vs. Kosten der Persönlichkeitsentwicklung

    Zunächst: Der steuerliche Abzug ist kein Selbstläufer, sondern gegenüber dem Finanzamt zu begründen. Das liegt daran, dass sich LinkedIn oder XING nicht als reine Stellenvermittlungs-Portale sehen. Sie wollen als moderne Social Media-Portale im beruflichen Kontext wahrgenommen werden, die auch der Informationsvermittlung zu Soft Skills, der Diskussion allgemein-politischer und branchenspezifischer Ereignisse sowie dem sozialen Austausch mit Kollegen und der gesamten Branche dienen.

     

    Fortbildungskosten, die der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung dienen, gehören aber zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Fortbildungen, die auch der Persönlichkeitsentwicklung dienen, sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn die Kurse auf die individuellen beruflichen Bedürfnisse des Steuerzahlers zugeschnitten sind. Indizien für die berufliche Veranlassung sind

      

    Karrierechancen

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