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  • 17.09.2020 · Nachricht · Vermietung

    Ferienwohnung-Verkauf: Inventar ist nicht steuerpflichtig

    | Verkaufen Sie eine vermietete Ferienwohnung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn, müssen Sie diesen versteuern. Nicht zum Gewinn rechnet der Betrag, der auf das mitverkaufte Inventar entfällt. Einrichtungsgegenstände haben nämlich typischerweise kein Wertsteigerungspotenzial und sind deshalb Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nicht besteuert werden. Das hat das FG Münster klargestellt. |