· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Dienstwagen für Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH: So minimieren Sie die Umsatzsteuer
| Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einen Dienstwagen, den er auch privat und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf, wird Umsatzsteuer fällig. Deren Höhe hängt nach Auffassung des BFH davon ab, ob die Überlassung als Gegenleistung für die Arbeit erfolgt oder aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses. Die Überlassung aufgrund der Gesellschafterstellung ist steuerlich günstiger. Darauf gilt es also hinzuwirken. |
BFH klärt Umsatzsteuer für Dienstwagennutzung des GGf
Je nachdem, ob ein GGf den Dienstwagen für seine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt bekommt oder aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter der GmbH, greifen umsatzsteuerlich unterschiedliche Steuerregeln (BFH, Urteil vom 5.6.2014, Az. XI R 2/12; Abruf-Nr. 142957):
- Arbeitsleistung: Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich umsatzsteuerlich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG). Die Bemessungsgrundlage kann anhand der Kosten für die Pkw-Überlassung geschätzt werden, wobei hier auch ein Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erheben und einzurechnen ist.
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