· Fachbeitrag · Steuerfalle des Monats
Auslandsrentner im Visier des Finanzamts
| Rentner, die Deutschland den Rücken gekehrt haben und ihren Lebensabend im sonnigen Ausland verbringen, erleben derzeit eine böse Überraschung. Das Finanzamt Neubrandenburg bittet nämlich viele Auslandsrentner zur Kasse, indem es ihnen Steuerbescheide im Ausland zustellen lässt. Anlass für uns, Sie mit den steuerlichen Regeln vertraut zu machen. |
Der steuerliche Hintergrund
Das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus für deutsche Renten leitet sich aus § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG ab. Es sind aber zwei Fälle zu unterscheiden:
- Der Rentner lebt in einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommer bezüglich der Renten existiert.
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