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  • 13.07.2023 · Nachricht · Steuerermäßigung

    BFH: § 35a EStG kann durch Mieter in Anspruch genommen werden

    | Mieter können Aufwendungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuermindernd geltend machen. Das gilt auch, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst geschlossen haben. Das hat der BFH im Fall zweier – in einer angemieteten Eigentumswohnung wohnhafter – Steuerzahler klargestellt. |