28.10.2014 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Einzelveranlagung: Änderung bei Frei- und Pauschbeträgen
| Normalerweise können Ehegatten/Lebenspartner bei der Einzelveranlagung aus Vereinfachungsgründen die hälftige Zuordnung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steueranrechnungsbeträgen beantragen. Das gilt aber nicht mehr für Frei- und Pauschbeträge. |
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