21.12.2018 · Nachricht · Sonderausgaben
Doppelte Krankenversicherung: Beide Beiträge abzugsfähig?
| Ist ein Steuerzahler gleichzeitig in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung versichert, kann er lediglich die Beiträge als Sonderausgaben abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Ob das richtig ist oder ob die Finanzverwaltung nicht beide Beiträge als Sonderausgaben anerkennen muss, muss jetzt das BVerfG entscheiden. |
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