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  • 22.12.2016 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Bonusleistungen der Krankenversicherung: BMF nimmt Stellung

    | Gute Nachricht für alle Steuerzahler, die von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Bonuszahlung nach § 65a SGB V bekommen. Das BMF erkennt die positive BFH-Rechtsprechung nämlich an. Solche Bonuszahlungen wirken sich auf den Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basis-Krankenversicherung nicht aus. Er wird nicht gemindert. |