22.12.2016 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Bonusleistungen der Krankenversicherung: BMF nimmt Stellung
| Gute Nachricht für alle Steuerzahler, die von der gesetzlichen Krankenversicherung eine Bonuszahlung nach § 65a SGB V bekommen. Das BMF erkennt die positive BFH-Rechtsprechung nämlich an. Solche Bonuszahlungen wirken sich auf den Sonderausgabenabzug f ür Beiträge zur Basis-Krankenversicherung nicht aus. Er wird nicht gemindert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig