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  • 15.05.2019 · Nachricht · Krankheitskosten

    Beitragsrückerstattung schließt außergewöhnliche Belastung aus

    | Zahlen Sie Arztrechnungen aus eigener Tasche, damit Sie eine Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung erhalten, können Sie diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese Ansicht vertritt nun auch das FG Niedersachsen. |