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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kindergeld: Auch militärische Ausbildung zählt

    | Eltern, deren Kinder sich auf Zeit bei der Bundeswehr verpflichtet, behalten ihren Anspruch auf Kindergeld; unabhängig davon, ob das Kind zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Das lehren Entscheidungen des FG Münster und des FG Saarland. |

     

    Kindergeldanspruch für Kind mit vorheriger Berufsausbildung

    Prinzipiell haben Eltern für Kinder, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, keinen Anspruch auf Kindergeld mehr, wenn diese eine zweite Ausbildung beginnen. Eine Ausnahme gilt für ein Kind, das sich bei der Bundeswehr auf Zeit verpflichtet hat, solange der Ausbildungscharakter der soldatischen Ausbildung im Vordergrund steht. Diese Voraussetzung ist erfüllt

    • in der Zeit der allgemeinen Grundausbildung und